Bauprojekt im Zentrum: Hängepartie setzt sich fort
Der Bau von seniorengerechten und barrierefreien Wohneinheiten inklusive einer Tagespflegeeinrichtung samt ambulanter Sozialstation im Brieselanger Zentrum an der Hans-Klakow-Straße kann weiterhin nicht realisiert werden. Warum? Die Bauverwaltung hat trotz der vom Vorhabenträger angepassten Planung im Hinblick auf die eingereichten Bauantragsunterlagen nach wie vor Bedenken, da die Stellplätze immer noch nicht hinreichend gemäß der geltenden Stellplatzsatzung nachgewiesen sind. Eine behördliche Versagung ist die Folge. Diese wurde in einer Stellungnahme zum Ausdruck gebracht.
Es ist und bleibt eine Hängepartie, obgleich die Verwaltung der Gemeinde Brieselang das Bauprojekt grundsätzlich begrüßt. Weil jedoch weiterhin Bedingungen eingehalten werden müssen, heißt es nun erneut: bitte anpassen! Das ist nunmehr zum zweiten Mal der Fall. Zuvor war eine Gauben-Konstruktion, die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprach, moniert worden. Das Problem wurde nach Bewertung der im Juli eingereichten Unterlagen nun geheilt, die Gebäudekubatur entspricht somit den Anforderungen, der notwendige Stellplatznachweis allerdings nicht.
So wurden zwar zwölf Stellplätze aufgezeigt, allerdings befindet sich keiner der gar erforderlichen 15 auf dem Antragsgrundstück, stattdessen wird ein privater Garagenkomplex auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufgeführt. Das verstößt nach Verwaltungsmeinung gegen die Satzung. Demnach müssen die Stellplätze vollständig auf dem zu bebauenden Grundstück neu gebaut werden.
Das Bauvorhaben liegt übrigens im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 2 „Ehemaliges Gummiwerk“. Bei dem Grundstück handelt sich um den ehemals wilden Parkplatz, der am Rathaus angrenzt. Das Areal befindet sich laut Angaben der Bauverwaltung in einem Umfeld mit einer ohnehin ungünstigen Stellplatzsituation. „Schon der in der geltenden Stellplatzverordnung enthaltene Ansatz wird als zu gering angesehen. Für die zu erwartende Zielgruppe größtenteils mobilitätseingeschränkter Menschen sind behindertengerechte Stellplätze in einem erst fußläufig entfernt liegenden Bereich nicht sachgerecht“, so Frank Schreiter. Und: Da neben den Wohnungen für ältere Menschen auch Räumlichkeiten für die Altenpflege und einen Pflegedienst beantragt wurden, sei eine hohe Besucherfrequenz (Pfleger, Ärzte, Besucher, Lieferanten etc.) zu erwarten. „Für eine solche Nutzung ist es eben nicht sachgerecht, Stellplätze in einem fußläufig entfernt liegenden Bereich zu haben – welche zudem erst gesucht werden müssen.“ Die rechnerisch nachgewiesenen Stellplätze befinden sich also nicht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Gebäude. Dies werde dem Sinn und der tatsächlich alltäglichen Erforderlichkeit von Stellplätzen nicht gerecht. „Im Ergebnis erfüllt der vorliegende Bauantrag hinsichtlich der Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze nicht die Anforderungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung“, heißt es.