Fundsachen
Nachfolgende Fundsachen wurden im, Zeitraum vom 01. Oktober 2017 bis 28. Februar 2018 beim Fundbüro der Gemeinde Brieselang abgegeben und können auch dort wieder während der Öffnungszeiten von den Eigentümern abgeholt werden:
8 Fahrräder und 1 Schlüsselbund
Die Eigentümer werden gemäß §§ 980,981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte im Fundbüro der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, geltend zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum nach § 976 BGB an den Fundsachen, falls der Verlierer sich nicht meldet, nach Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes übergehen.